
Liebe Kunden,
die aktuelle Situation stellt uns alle vor große Herausforderungen.
Trotz der weitreichenden und sinnvollen Anordnungen der Behörden, bleiben im Alltag oftmals ganz praktische Fragen offen.
Und deshalb möchten wir Sie über die laufenden Entwicklungen bei uns informieren, damit Sie jederzeit wissen, wie Sie uns erreichen können und welche Leistungen wir gegenwärtig anbieten.
Bei Fragen erreichen Sie uns von Montag bis Freitag zwischen 08:00 Uhr und 17:30 Uhr, sowie am Samstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr unter der Rufnummer der jeweiligen Filiale.
Ab sofort können Sie Gebrauch von unserem kostenlosen Hol- und Bringservice machen. Einer unserer Mitarbeiter holt das Fahrzeug zum vereinbarten Termin bei Ihnen ab und bringt es nach Fertigstellung schnellstmöglich zurück.
So erreichen wir für Sie einen bestmöglichen Service.
Nutzen Sie unser Online-Inzahlungnahme-Tool um uns die nötigen Informationen Ihres aktuellen Fahrzeuges zukommen zu lassen.
So können wir kurzfristig und ohne Ihr Erscheinen einen fairen Inzahlungnahme-Preis für Ihr Fahrzeug kalkulieren.
24-Stunden-Annahme während der Corona-Krise.
Ab sofort können Sie in allen Filialen Ihr Fahrzeug kontaktlos in unseren Filialen abgeben. Informationen erhalten Sie telefonisch von der jeweiligen Filiale.
Beispielfoto eines Fahrzeuges der Baureihe. Die Ausstattungsmerkmale des abgebildeten Fahrzeuges sind nicht Bestandteil des Angebotes. Die abgebildeten Ausstattungsmerkmale sind je nach Ausstattungsvariante verfügbar, serienmäßig oder optional, ggf. nur als Bestandteil eines Ausstattungspaketes. Nähere Informationen und Details zur Verfügbarkeit erhalten Sie bei uns.
*Hinweis zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen:
Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren (§ 2 Nrn. 5, 6, 6a Pkw-EnVKV in der jeweils geltenden Fassung) ermittelt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen.
*Hinweis nach Richtlinie 1999/94/EG:
Der Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen eines Fahrzeugs hängen nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch das Fahrzeug ab, sondern werden auch vom Fahrverhalten und anderen nichttechnischen Faktoren beeinflusst. CO2 ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas. Ein Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen aller in Deutschland angebotenen neuen Personenkraftfahrzeugmodelle ist unentgeltlich an jedem Verkaufsort in Deutschland, an dem neue Personenkraftfahrzeuge ausgestellt oder angeboten werden oder unter www.dat.de erhältlich.
Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonised Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen, realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Seit dem 1. September 2018 hat das WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ), das derzeitige Prüfverfahren, ersetzt. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren.